Wenn man die Ursprünge der IHK Weiterbildung suchen möchte, muss man bis ins 16. Jahrhundert zurück gehen. Als Vorläufer der heutigen Industrie- und Handelskammer gilt die im Jahr 1517 gegründete „Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns“. Im 17. Jahrhundert folgte das „Lübecker Commerzkollegium“. Von Anfang an stand der Gemeinschaftsgedanke im Vordergrund. Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur IHK nach dem heutigen Verständnis war der „Handelsvorstand“, der 1797 in Köln gegründet wurde und als direkter Vorläufer der IHK gilt. 1830 gab es erstmals eine Satzung, die mit den heutigen Bestimmungen zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder vergleichbar ist. Im Jahr 1924 erfolgt dann die Umbenennung in die noch heute übliche Bezeichnung. Die Mitglieder müssen einen Beitrag zahlen, der aus einem Grundbeitrag und einer zusätzlichen Umlage besteht. Daraus werden auch große Teile der IHK Weiterbildung finanziert.
Das trifft auch für die Seminare und Workshops zu, für die von den Teilnehmern Gebühren gezahlt werden müssen, denn die Gebühren können die dafür auflaufenden Kosten nur zu einem geringen Teil abdecken. Einen besonderen Stellenwert nehmen hier die Schulungen für Existenzgründer ein. Sie werden den Startups als Pflicht auferlegt, wenn sie staatliche Förderungen bekommen möchten. Dabei fungieren die IHK und die Handwerkskammer auch als fachkundige Stelle, die die Chancen der Tragfähigkeit eines neu zu gründenden Unternehmens bewerten muss. Diese Vorgehensweise ist deshalb so etabliert worden, weil der Handwerkskammer und der IHK nicht nur die Anzahl der Mitbewerber bekannt ist, sondern weil sie anhand der zur Beitragsberechnung einzureichenden Unterlagen auch einschätzen können, welche Erträge tatsächlich erwirtschaftet werden können.
Quelle: date up education GmbH